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Zuweisung

AUFTRAGGEBENDE STELLEN

Anfragen für eine Aufnahme in ein Bildungsangebot von Schule mit Perspektive können durch folgende Stellen erfolgen:

  • Schulpsychologische Dienste, Ambulatorien und Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP), Kinder- und Jugendhilfezentren (kiz), Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) oder andere Fachstellen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Schulbehörden bei Lernenden im obligatorischen Schulalter
  • Politische Behörden bei Lernenden im nachobligatorischen Schulalter
  • Sozialtherapeutische oder sozialpädagogische Einrichtungen in Ergänzung zu einer bereits erfolgten Platzierung

Die Website mit ihren Dokumenten bieten Informationsmöglichkeiten, das Sekretariat von Schule mit Perspektive vermittelt telefonische Auskünfte.

UNVERBINDLICHE ANFRAGE

Sie können eine unverbindliche Anfrage direkt und schnell mit unserem Kontaktformular einreichen. Schule mit Perspektive wird mit Ihnen so rasch wie möglich Verbindung aufnehmen.

AUFNAHME

Ein Aufnahmegespräch dient einem ersten Kennenlernen und folgt einem standardisierten Verfahren, bei welchem der besondere Bildungsbedarf, das soziale Umfeld, die Erwartungen resp. die anvisierten Perspektiven der lernenden Person und die Möglichkeiten von Schule mit Perspektive besprochen werden.

Am Aufnahmegespräch nehmen soweit wie möglich die Lernenden selbst, bei Minderjährigen die Sorgeberechtigten sowie die Verantwortlichen der zuweisenden Stelle teil. Involvierte Fachstellen können beigezogen werden. Dabei wird das Folgende geklärt:

  • schulische und soziale Entwicklungsziele
  • Mittel zur Erreichung der Ziele
  • Formen der Zusammenarbeit mit den Beteiligten
  • allfällige therapeutische Unterstützung
  • Fallverantwortung

Sind alle Beteiligten mit der Aufnahme in ein Bildungsprogramm von Schule mit Perspektive einverstanden, erfolgt die definitive Aufnahme.

ANMELDUNG, KOSTENGUTSPRACHE, LEISTUNGSVEREINBARUNG

ANMELDUNG, KOSTEN-
GUTSPRACHE, LEISTUNGS-
VEREINBARUNG

Das Anmeldeformular mitsamt Kostengutsprache und eine Leistungsvereinbarung regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Verein Schule mit Perspektive. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung anerkennt der Auftraggeber die AGB und die Höhe der Kosten gemäss aktuellem Tarifblatt.